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Weitere Patienteninformation |
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Liebe Patientin, lieber Patient, Die Behandlungskosten für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Jedoch gibt es für gesetzlich Versicherte private Zusatzversicherungen, die die Heilpraktikerkosten anteilig übernehmen. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird das Honorar entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker und den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen übernommen. Für Selbstzahler richtet sich das Honorar nach dem erbrachten Zeitaufwand. Der Stundensatz beträgt € 60,- . Sondertarife für Kinder und Arbeitslose
www.boetersheim.de
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